5 Schritte im Schadenfall
Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
Grundsätzlich empfehlen wir, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu informieren. Dies sollte auch dann geschehen, wenn die Schuldfrage unumstritten geklärt ist. Hierbei geht es im Wesentlichen um einen korrekten Austausch aller relevanten Daten, die Auflistung von Zeugen und um das Festhalten des Unfallhergangs.
Wenn die Unfallstelle ein risikoloses Fotografieren zulässt, empfehlen wir, aus allen Perspektiven Fotos vom Unfallort und aller unfallbeteiligten Fahrzeuge anzufertigen. Hierzu gehören insbesondere die Fahrzeugpositionen unmittelbar nach dem Schadeneintritt sowie die Beschädigungen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
Sachverständigen mit der Schadenaufnahme beauftragen. Wurde Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt, beauftragen Sie im Idealfall direkt einen zertifizierten oder öffentlich bestellten sowie vereidigten Sachverständigen mit der neutralen Schadenaufnahme an Ihrem Fahrzeug.
Sollte es sich nur um einen geringen Bagetellschaden handeln, wird Ihr Sachverständiger Sie hierzu beraten und entscheiden, ob ein Gutachten erforderlich ist oder eine einfache Reparaturkostenkalkulation ausreicht.
Sofern Sie den Fahrzeugschaden selber verschuldet haben (Kaskoschaden), nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer eigenen Versicherung auf. Ihre Versicherung wird entscheiden, ob ein Sachverständiger zur Schadenaufnahme hinzugezogen wird.
Fahrzeugschaden instand setzen oder Schadensumme auszahlen lassen.
Nach §249 BGB schuldet der Versicherer im Haftpflichtschadenfall die sogenannte Naturalrestitution und damit die Wiederherstellung des Fahrzeugzustandes, der vor Eintritt des Schadenereignisses bestanden hat. Sie können nun entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug instand setzen lassen oder ob die Reparaturkosten an Sie ausgezahlt werden sollen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie im Haftpflichtschadenfall selber entscheiden, in welcher Werkstatt Sie das Fahrzeug instand setzen lassen. Die Versicherung kann Ihnen die Reparaturwerkstatt nicht vorschreiben. Gleiches gilt für die Wahl des Sachverständigen und die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges. Dennoch muss sich auch der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich schadenmindernd verhalten und sollte nicht den teuersten Sachverständigen beauftragen oder den teuersten Ersatzwagen anmieten.
Unsere Sachverständigenleistungen
Sie haben einen Schaden am Fahrzeug, den Sie durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen begutachten lassen wollen? Wir bewerten den eingetretenen Fahrzeugschaden für Sie unabhängig, kompetent und neutral. Im Anschluss erhalten Sie ein umfangreiches Gutachten zur Schadenhöhe und Beweissicherung. Darüber hinaus enthält das Gutachten Informationen über eine eventuell eingetretene Wertminderung und berücksichtigt gegebenenfalls vorhandene Altschäden. Sollte eine Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert für die Schadenregulierung relevant sein, wird das Gutachten auch hierzu entsprechende Informationen enthalten.
Sie benötigen ein Gutachten zu Aggregaten oder haben Mängel an einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug? Wir erstellen für Sie unabhängig, kompetent und neutral:
- Beweissicherungsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Motorgutachten und Aggregat-Befundungen
- Mängelberichte
Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen und möchten wissen, wie viel Ihr Fahrzeug noch wert ist? Oder Sie sind selbstständiger Unternehmer und benötigen eine Fahrzeugbewertung für die Buchhaltung oder das Finanzamt? Wir ermitteln für Sie unabhängig, kompetent und neutral für Ihr Fahrzeug folgende Werte:
- Einkaufwert
- Verkaufswert
- Marktwert
- Zeitwert
- Wiederbeschaffungswert
- Marktanalysen
Sie haben ein verunfalltes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit technischen Mängeln, das Sie gerne verkaufen möchten? Wir ermitteln für Ihr beschädigtes Fahrzeug einen seriösen Restwert und bieten Ihnen zeitgleich ein garantiertes Kaufangebot für das jeweilige Fahrzeug durch einen seriösen Händler. Sie können dann innerhalb einer Frist entscheiden, ob Sie das Fahrzeug veräußern wollen oder ob Sie Ihr Fahrzeug doch lieber behalten. Provisionszahlungen fallen für den Fahrzeugverkauf grundsätzlich nicht an. Wir berechnen nur die reine Restwertermittlung.
Sie lieben die Nostalgie und brauchen zur Versicherung Ihres Oldtimers eine Wertermittlung? Oder Sie benötigen ein H-Gutachten um Ihr Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen? Gerne erstellen wir für Sie eine fundierte Oldtimerbewertung oder eine H-Zulassung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Mit unseren Partnern Classics-Analytics und der GTÜ können wir auf ein hohes Maß an Erfahrung und Fachwissen zurückgreifen und haben außerdem Zugriff auf eine Datenbank mit mehr als 30.000 aktuellen Oldtimerpreisen und 50.000 internationalen Auktionsergebnissen.
Sie haben ein Wohnmobil, einen Wohnwagen oder einen Camper-Van und brauchen einen kompetenten Sachverständigen zur Schadenbewertung? Oder Sie haben ein Camping-Fahrzeug gekauft und brauchen in diesem Zusammenhang Beratung zu vorhandenen Mängeln oder erforderlichem Zubehör? Wir sind für den Caravaning-Bereich speziell ausgebildet und Partner des Caravaning-Gutachter-Fachverband e. V.. Wir betreuen in unserem Sachverständigenbüro für den Caravaning-Gutachter-Fachverband e. V. den Standort Aachen und Umgebung. Wir bieten Ihnen:
- Bewertungen
- Hauptuntersuchungen
- Schadengutachten
- Mängelberichte
- Kaufbegleitung
- Zubehörberatung
- Gasprüfungen
Sie benötigen für Ihr Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO oder möchten zu nachträglich verbautem Zubehör eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vornehmen lassen? Wir bieten Ihnen als Vertragspartner der GTÜ:
- Hauptuntersuchungen nach § 29 STVZO
- Änderungsabnahmen und Eintragungen
- Abgasuntersuchungen
- H-Gutachten zur Oldtimerzulassung (H-Kennzeichen)
- Mängelberichte
- Reparaturbestätigungen
- Kaufbegleitungen
- Technische Stellungnahmen
- Reparaturbegleitung
- Gutachtenüberprüfung anderer Sachverständiger
- Überprüfung von Abrechnungsschreiben der Versicherung